2. Qualifikationsebene im Vollzugs- und Verwaltungsdienst (m/w/d)
Anbieter
München
Standort
Hauptschulabschluss (qualifiziert/erweitert)
Voraussetzung (mind.)
Profil der Stelle
01.02.2026
Antrittsdatum
Beschreibung
Vollzugs- und Verwaltungsdienst
Die 2. Qualifikationsebene im Vollzugs- und Verwaltungsdienst bei den Justizvollzugsanstalten in Bayern
Allgemeine Informationen
Strafvollzug und Polizei zählen zur "Inneren Sicherheit" und gehören damit zum Kernbereich eines hoheitlich handelnden Staates. Deshalb werden die Aufgaben der Justizvollzugsanstalten von Justizvollzugsbeamten wahrgenommen.
Aufgabe der Justizvollzugsbeamten ist
- die Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens durch sichere Verwahrung von Untersuchungsgefangenen,
- die Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung von Verurteilten während der Strafhaft und
- die Unterstützung des Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugsziels.
Hierdurch soll der Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Der Beruf einer Justizvollzugsbeamtin oder eines Justizvollzugsbeamten ist somit eine anspruchsvolle Tätigkeit mit hohem sozialem Engagement im Dienst und zum Schutz der Allgemeinheit.
Die Ausbildung der 2. Qualifikationsebene im Vollzugs- und Verwaltungsdienst (früher: mittlerer Verwaltungsdienst) dauert insgesamt zwei Jahre. Sie umfasst praktische Abschnitte an einer bayerischen Justizvollzugsanstalt und fachtheoretische Abschnitte, die an der Bayer. Justizvollzugsakademie Straubing durchgeführt werden. Es finden auch Hospitationen an einer zweiten bayerischen Justizvollzugsanstalt, an einem Gericht und an einer Staatsanwaltschaft statt.
Die Ausbildung umfasst insbesondere folgende Fächer:
- Grundzüge der Untersuchungshaft und des Strafvollzugs,
- Hauptgeschäftsstelle,
- Bau-, Grundstücks- und Wohnungsverwaltung,
- Ein- und Auszahlungsstelle,
- Aufgaben des allgemeinen Vollzugsdienstes,
- Arbeitstechniken der Verwaltung,
- Grundbegriffe des Strafrechts, Jugendstrafrechts und Strafverfahrensrechts,
- Grundzüge des Verfassungs- und Verwaltungsrechts,
- Grundzüge der Gesellschaftslehre und der Kriminologie,
- Grundzüge des Beamtenrechts und des Rechts der Beschäftigten.
Benötigte Bewerbungsunterlagen
Zum Auswahlverfahren für einen Ausbildungsplatz im Einstellungsjahr 2026 können Sie sich hier im Zeitraum von Anfang Februar bis Anfang Mai 2025 anmelden.
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81549 München
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Allgemeiner Vollzugsdienst (aVD)
Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamte beaufsichtigen nicht nur die Gefangenen in einer Justizvollzugsanstalt.
- Sie helfen ihnen, ihren Alltag zu bewältigen
und
- sind Ansprechpersonen in allen Lebenslagen.
- Sie wirken mit, die Gefangenen auf ein straffreies Leben vorzubereiten.
Vollzugsdienst: das ist Teamwork, sinnvoll, vielfältig und mit hoher Verantwortung.
Allgemeine Informationen
Strafvollzug und Polizei zählen zur "Inneren Sicherheit" und gehören damit zum Kernbereich eines hoheitlich handelnden Staates. Deshalb werden die Aufgaben der Justizvollzugsanstalten von Beamten der 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst (früher: allgemeiner Vollzugsdienst), sog. Justizvollzugsbeamten, wahrgenommen. Aufgabe der Justizvollzugsbeamten ist die Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens durch sichere Verwahrung von Untersuchungsgefangenen, die Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung von Verurteilten während der Strafhaft und die Unterstützung des Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugsziels. Hierdurch soll der Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der Beruf einer Justizvollzugsbeamtin oder eines Justizvollzugsbeamten ist somit eine anspruchsvolle Tätigkeit mit hohem sozialem Engagement im Dienst und zum Schutz der Allgemeinheit.
Ihr Aufgabengebiet umfasst u. a.:
die Gewährleistung der Anstaltssicherheit,
die Beaufsichtigung der Gefangenen, sowie deren sichere Unterbringung,
die Versorgung der Inhaftierten (z. B. mit Kleidung, Wäsche),
die Sorge um Ordnung und Sauberkeit in der Anstalt
sowie die Mitwirkung bei der Betreuung, Mitwirkung bei der Aufnahme und Entlassung der Gefangenen, Behandlung, Beurteilung und Freizeitgestaltung der Gefangenen,
Mitwirkung bei der Pflege erkrankter Gefangener,
nach örtlichen Bestimmungen die Führung von Büchern, Listen und Nachweisen sowie die Entgegennahme von Anträgen,
Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens,
Unterstützung des Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugsziels.
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Der Vollzugs- und Verwaltungsdienst in Justizvollzugsanstalten (JVA) bietet ein Plus an Verantwortung, enorm vielfältige Bereiche und Aufgaben, Gestaltungsmöglichkeiten und jede Menge Job-Chancen.
Der Karrierestart gelingt mit Ausbildung oder dualem Studium in nur zwei bzw. drei Jahren.
Das Tätigkeitsfeld der Beamten im Vollzugs- und Verwaltungsdienst in den Justizvollzugsanstalten ist grundsätzlich vergleichbar mit dem in anderen Verwaltungen. Die Beamten im Vollzugs- und Verwaltungsdienst werden in einer Justizvollzugsanstalt hauptsächlich in nachstehenden Bereichen eingesetzt:
Hauptgeschäftsstelle: Angelegenheiten des Personals der Justizvollzugsanstalt
Bau-, Grundstücks- und Wohnungsverwaltung: Betreuung aller Liegenschaften der Anstalt einschließlich der Bau-, Umbau- und Renovierungsarbeiten, Verwaltung der Dienstwohnungen
Vollzugsgeschäftsstelle: Verwaltung der Gefangenenpersonalakten, Arbeitsverwaltung: Mitarbeit in allen Angelegenheiten, die die Beschäftigung der Gefangenen betreffen
Wirtschaftsverwaltung und Zahlstelle: Angelegenheiten, die die Versorgung und Betreuung der Gefangenen betreffen sowie Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs.
Die Verwaltungsdienststellen leiten meist Beamtinnen oder Beamten der dritten Qualifikationsebene nach einem 3-jährigen dualen Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Starnberg. Beamtinnen und Beamte der zweiten Qualifikationsebene übernehmen nach der 2-jährigen Ausbildung in der Praxis und an der Justizvollzugsakademie in Straubing eigene Aufgabenbereiche. Auf besonders herausgehobenen Dienstposten können auch sie Referate leiten (zum Beispiel die Ein- und Auszahlungsstelle oder die Vollzugsgeschäftsstelle)