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Beschreibung

Allgemeiner Vollzugsdienst (aVD)

Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamte beaufsichtigen nicht nur die Gefangenen in einer Justizvollzugsanstalt.

- Sie helfen ihnen, ihren Alltag zu bewältigen

und

- sind Ansprechpersonen in allen Lebenslagen.

- Sie wirken mit, die Gefangenen auf ein straffreies Leben vorzubereiten.

Vollzugsdienst: das ist Teamwork, sinnvoll, vielfältig und mit hoher Verantwortung. 

Allgemeine Informationen

Strafvollzug und Polizei zählen zur "Inneren Sicherheit" und gehören damit zum Kernbereich eines hoheitlich handelnden Staates. Deshalb werden die Aufgaben der Justizvollzugsanstalten von Beamten der 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst (früher: allgemeiner Vollzugsdienst), sog. Justizvollzugsbeamten, wahrgenommen. Aufgabe der Justizvollzugsbeamten ist die Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens durch sichere Verwahrung von Untersuchungsgefangenen, die Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung von Verurteilten während der Strafhaft und die Unterstützung des Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugsziels. Hierdurch soll der Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der Beruf einer Justizvollzugsbeamtin oder eines Justizvollzugsbeamten ist somit eine anspruchsvolle Tätigkeit mit hohem sozialem Engagement im Dienst und zum Schutz der Allgemeinheit.

Ihr Aufgabengebiet umfasst u. a.:

die Gewährleistung der Anstaltssicherheit,

die Beaufsichtigung der Gefangenen, sowie deren sichere Unterbringung,

die Versorgung der Inhaftierten (z. B. mit Kleidung, Wäsche),

die Sorge um Ordnung und Sauberkeit in der Anstalt

sowie die Mitwirkung bei der Betreuung, Mitwirkung bei der Aufnahme und Entlassung der Gefangenen, Behandlung, Beurteilung und Freizeitgestaltung der Gefangenen,

Mitwirkung bei der Pflege erkrankter Gefangener,

nach örtlichen Bestimmungen die Führung von Büchern, Listen und Nachweisen sowie die Entgegennahme von Anträgen,

Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens,

Unterstützung des Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugsziels.


Vollzugs- und Verwaltungsdienst (VVD)

Lust auf anspruchsvolle Verwaltungsaufgaben und  auf lebendige Vielfalt im Beruf?

Der Vollzugs- und Verwaltungsdienst in Justizvollzugsanstalten (JVA) bietet ein Plus an Verantwortung, enorm vielfältige Bereiche und Aufgaben, Gestaltungsmöglichkeiten und jede Menge Job-Chancen.

Der Karrierestart gelingt mit Ausbildung oder dualem Studium in nur zwei bzw. drei Jahren.

Das Tätigkeitsfeld der Beamten im Vollzugs- und Verwaltungsdienst in den Justizvollzugsanstalten ist grundsätzlich vergleichbar mit dem in anderen Verwaltungen. Die Beamten im Vollzugs- und Verwaltungsdienst werden in einer Justizvollzugsanstalt hauptsächlich in nachstehenden Bereichen eingesetzt:

Hauptgeschäftsstelle: Angelegenheiten des Personals der Justizvollzugsanstalt

Bau-, Grundstücks- und Wohnungsverwaltung: Betreuung aller Liegenschaften der Anstalt einschließlich der Bau-, Umbau- und Renovierungsarbeiten, Verwaltung der Dienstwohnungen

Vollzugsgeschäftsstelle: Verwaltung der Gefangenenpersonalakten, Arbeitsverwaltung: Mitarbeit in allen Angelegenheiten, die die Beschäftigung der Gefangenen betreffen

Wirtschaftsverwaltung und Zahlstelle: Angelegenheiten, die die Versorgung und Betreuung der Gefangenen betreffen sowie Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs.

Die Verwaltungsdienststellen leiten meist Beamtinnen oder Beamten der dritten Qualifikationsebene nach einem 3-jährigen dualen Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Starnberg. Beamtinnen und Beamte der zweiten Qualifikationsebene übernehmen nach der 2-jährigen Ausbildung in der Praxis und an der Justizvollzugsakademie in Straubing eigene Aufgabenbereiche. Auf besonders herausgehobenen Dienstposten können auch sie Referate leiten (zum Beispiel die Ein- und Auszahlungsstelle oder die Vollzugsgeschäftsstelle)

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