Dipl. (Rechtspfleger/in (FH)) (m/w/d)
Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Justiz Hessen - Öffentlicher Dienst
Anbieter
Frankfurt am Main
Standort
Fachabitur (Fachhochschulreife)
Voraussetzung (mind.)
Profil der Stelle
27.11.2026
Bewerbungsschluss
01.09. eines jeden Jahres
Antrittsdatum
Beschreibung
Allgemeines
Du triffst als selbstständiges Organ der Rechtspflege in eigener Verantwortung gerichtliche Entscheidungen, bist in der Sache unabhängig und nicht an Weisungen gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen. Diese sachlich unabhängige und selbstständige Stellung ist bundeseinheitlich im Rechtspflegergesetz vom 05.11.1969 verankert und unterscheidet den Beruf von den Beamten der gehobenen Laufbahnen aller übrigen Verwaltungen.
Das Schwergewicht der Aufgaben des Rechtspflegerdienstes liegt bei den Amtsgerichten. Dazu gehört das rechtlich schwierige und vielfältige Gebiet des Grundbuchrechts, in dem Rechtspfleger:innen z. B. über Anträge auf Eintragung von Eigentum, Eintragung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden, Erbbau- und Wohnrechten, Nießbrauchs- und Wegerechten sowie Wohnungs- und Teileigentum entscheiden.
Im Registerrecht sind sie für alle Eintragungen im Handelsregister und in den sonstigen öffentlichen Registern (z. B. Genossenschafts- und Vereinsregister) verantwortlich.
In Nachlasssachen leiten sie z. B. Termine zur Eröffnung von Testamenten und erteilen Erbscheine.
Weite Gebiete des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts sind auf die/den Rechtspfleger:in übertragen, so z. B. die Erteilung familiengerichtlicher Genehmigungen und die Verpflichtung des Betreuers, Vormunds oder Pflegers, einschließlich deren Überwachung.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens führen in der Regel Rechtspfleger:innen das gesamte Verfahren weiter durch. Sie leiten die Gläubigerversammlung und überwachen die Tätigkeit des Insolvenzverwalters.
Die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken gehören zu den schwierigsten Geschäften und verlangen umfassende Kenntnisse des Vollstreckungs- und Grundbuchrechts. Im Zuge dieser Verfahren leiten Rechtspfleger:innen Gerichtstermine in eigener Verantwortung.
Im gerichtlichen Mahnverfahren entscheiden sie u. a. über Anträge auf Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, während sie in Zwangsvollstreckungsverfahren über beantragte Pfändungen von Arbeitslöhnen, Gehältern, Hypotheken, Gesellschaftsanteilen und Sparguthaben zu entscheiden haben.
In Strafverfahren überwachen sie anstelle des Richters oder Staatsanwalts die Vollstreckung rechtskräftig verhängter Strafen. Sie ziehen Geldstrafen ein, laden bei Freiheitsstrafen zum Strafantritt und überwachen den fristgerechten Vollzug der festgesetzten Strafzeit. Gegen säumige Verurteilte können sie auch Haftbefehle erlassen.
Der Einsatz moderner EDV-Technik ist in allen Bereichen der Justiz selbstverständlich und eröffnet für entsprechend interessierte Rechtspfleger:innen auch weitere Betätigungsfelder in diesem Bereich, z. B. in der Systemadministration oder -betreuung.
Mit den vorbezeichneten Beispielen sind keineswegs alle Sachgebiete genannt, bei denen Rechtspfleger:innen mit wichtigen und weitreichenden Entscheidungen betraut sind. Schon diese Aufzählung vermittelt jedoch ein anschauliches Bild von der Vielseitigkeit des Berufs, die auch im Bereich der Justizverwaltung deutlich wird.
Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs des gesamten Geschäftsbetriebs sind Beamtinnen und Beamte des Rechtspflegerdienstes als Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter der Justizbehörden Führungsaufgaben übertragen. Zu deren Wahrnehmung sind sie sachlich wie personell weisungsbefugt.
Im Zuge der Einführung neuer, insbesondere auch betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente in der Justizverwaltung (kaufmännisches Rechnungswesen mit doppelter Buchführung, Controlling und Kosten- und Leistungsrechnung) unter Einsatz der Standardsoftware SAP HCM tragen sie in dieser Funktion besondere Verantwortung für die Gewährleistung einer modernen, bürgerfreundlichen und leistungsfähigen Justiz.
Zusätzlich tragen bei größeren Behörden (Oberlandesgericht, Landgerichte, Amtsgericht Frankfurt am Main) in leitender Funktion Referent:innen Verantwortung für Personal- und Haushaltsangelegenheiten, Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung, Planung und Organisation und Bauangelegenheiten. Diese Aufgabenbereiche verlangen ein Höchstmaß an Entschlusskraft, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative; Eigenschaften, die auch von den Hauptsachbearbeiter:innen in den Verwaltungsabteilungen erwartet werden.
Benötigte Bewerbungsunterlagen
- Lebenslauf (mit Angabe der Staatsangehörigkeit)
- Beglaubigte Abschrift/Ablichtung des Abschlusszeugnisses oder letzten Schulzeugnisses
- ggfs. Bewerbungsanschreiben
- Einverständniserklärung beider gesetzlicher Vertreter, sofern du minderjährig bist
- evtl. Zeugnisse über Beschäftigungen (auch Ausbildung und/oder Studium) seit der Schulentlassung
Bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs als PDF Dokument hochladen.
Weitere Infos unter:
Andere Angebote des Anbieters an diesem Standort
Frankfurt am Main
Zeil 42
60313 Frankfurt am Main
Deutschland
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
RECHTSEXPERTEN OHNE ROBE
Wer im Gerichtswesen arbeiten möchte, muss nicht zwingend Jura studieren. Neben dem klassischen Jurastudium gibt es vielfältige berufliche Möglichkeiten, etwa als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger, als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt sowie als Justizfachangestellte oder Justizfachangestellter. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben, die früher Richterinnen und Richtern vorbehalten waren. Dazu gehören beispielsweise Nachlasssachen, Grundbuchangelegenheiten, Betreuungen und Teile der Strafvollstreckung. Die theoretische Ausbildung findet im Studienzentrum Rotenburg an der Fulda statt, die praktische Ausbildung im Amtsgericht. Sie wird derzeit mit über 1.700 Euro monatlich vergütet.
Wer eine Ausbildung bevorzugt, kann Justizfachwirt bzw. Justizfachwirtin oder Justizfachangestellte bzw. Justizfachangestellter werden. Sie sorgen für einen reibungslosen Ablauf an den Gerichten. Zu ihren Aufgaben gehören Aktenführung, Fristenkontrolle, Zustellungen und Protokollführung in Verhandlungen. Die Ausbildung dauert zwei Jahre (Justizfachwirt/Justizfachwirtin) bzw. drei Jahre (Justizfachangestellte/Justizfachangestellter) und wird im dualen System mit Theorie- und Praxisphasen absolviert. Die theoretische Ausbildung der Justizfachwirte findet im Studienzentrum Rotenburg an der Fulda bzw. am Campus Frankfurt am Main statt, die praktische Ausbildung im Amtsgericht. Während der Ausbildung wird eine Vergütung von derzeit über 1.600 Euro monatlich gezahlt. Die Ausbildung der Justizfachangestellten findet am Amtsgericht sowie in der Berufsschule statt und wird derzeit mit ca. 1.276 Euro im ersten, ca. 1.331 Euro im zweiten und ca. 1.381 Euro im dritten Ausbildungsjahr vergütet.
Die Justiz bietet damit attraktive, sichere und abwechslungsreiche berufliche Perspektiven – auch ohne juristisches Staatsexamen.
