Alltagsbetreuer/in (m/w/d)
maxQ. im bfw - Unternehmen für Bildung
Anbieter
Standort
keine Angaben
Voraussetzung (mind.)
Profil der Stelle
01.10.2023
Antrittsdatum
Beschreibung
Ausbildung zum/zur Alltagsbetreuer/-in in Stuttgart(staatlich anerkannt)
Haben Sie Interesse an Umgang mit alten, kranken oder behinderten Menschen? Starten Sie jetzt Ihre Ausbildung zum/zur Alltagsbetreuer/-in.

2-jährige, staatlich anerkannte Ausbildung zum/zur Alltagsbetreuer/-in
Seit September 2009 gibt es in Baden-Württemberg die zweijährige Ausbildung zum/zur Alltagsbetreuer /-in mit staatlichem Abschluss.
Wenn Sie Interesse haben, Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit Behinderung in ihrem Alltag zu unterstützen, ist diese Ausbildung das Richtige für Sie - mit oder ohne Hauptschulabschluss!
In der Ausbildung bei maxQ. Stuttgart lernen Sie, in Einrichtungen Gesundheitswesens, der Altenhilfe und der Behindertenhilfe, in Wohngruppen und im häuslichen Bereich pflege- und betreuungsbedürftige Menschen aller Altersgruppen bei Alltagsverrichtungen zu unterstützten und zu begleiten.
Inhalte der Ausbildung zum/zur Alltagsbetreuer/-in:
- Aktivierung: Gymnastik, Vorlesen, Basteln, Gedächtnistraining, Spiele
- Pflegenahe Tätigkeiten: Anleitung zur Selbstpflege, Hand- und Fußbad, Ankleiden, Hilfe beim Toilettengang
- Haushaltsarbeit: Aktivierung durch gemeinsames Kochen und Backen, Tischdekoration, Wäschepflege
Die Ausbildung am maxQ. Stuttgart beinhaltet die Qualifikation zur Betreuungskraft nach §43b, 53c SGB XI (ehemals 87b). Schüler /-innen ohne Hauptschulabschluss wird dieser nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zuerkannt.
Wir beraten Sie am maxQ. Stuttgart gerne bei der Suche nach einem praktischen Ausbildungsplatz.
Zugangsvoraussetzungen
- Einfühlungsvermögen und Freude im Umgang mit Menschen
- Ärztlicher Nachweis über die gesundheitliche Befähigung
- Ausbildungsvertrag mit der Ausbildungseinrichtung.
Benötigte Bewerbungsunterlagen
- Anschreiben
- Lebenslauf
- 2 Lichtbilder
- Schulzeugnis (soweit vorhanden)
- Führungszeugnis (nicht älter wie 3 Monate)
- Nachweis über gesundheitliche Eignung
- Bestätigung der Einrichtung, bei der sie praktisch ausgebildet werden
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