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Altenpflegehelfer/in (m/w/d)

maxQ. im bfw - Unternehmen für Bildung

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Sozial
Praktisch
Verwaltend

Profil der Stelle

01.04. / 01.10.

Antrittsdatum

Beschreibung

Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/-in in Stuttgart(staatlich anerkannt), 2-jährig für Migrantinnen/Migranten

Haben Sie Interesse an der Betreuung und Pflege älterer Menschen? Machen Sie eine Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/-in.

Machen Sie eine Ausbildung zum/zur Altenpflegehelfer/-in bei maxQ. im bfw.

Ausbildung in Altenpflegehilfe: Chance für Menschen mit Migrationshintergrund

Aufgrund der demografischen Entwicklung ist pflegerisches Fachpersonal äußerst gefragt. Gerade für Migrantinnen und Migranten stellt die Ausbildung in Altenpflegehilfe mit dem gleichzeitigen Erwerb fortgeschrittener Deutschkenntnisse eine hervorragende Chance dar, auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

An der zweijährigen Berufsfachschule am maxQ. Stuttgart werden Migrantinnen und Migranten, die zu Beginn ihrer Ausbildung über unzureichende Deutschkenntnisse verfügen, neben den beruflichen Ausbildungsinhalten, insbesondere Kenntnisse der deutschen Sprache bis zur Niveaustufe B2 vermittelt.

Aufgaben der Altenpflegehelferin / des Altenpflegehelfers unter Anleitung einer Pflegefachkraft können sein:

Unterstützung bei der Betreuung und Pflege gesunder und pflegebedürftiger alter Menschen in Alten- und Pflegeheimen, auf geriatrischen Abteilungen der Krankenhäuser und Kliniken, Altenbegegnungsstätten und sonstigen Einrichtungen sowie in ihrer Häuslichkeit; die Mitwirkung bei Aktivierung und Rehabilitation, das Gespräch mit alten Menschen, die Gestaltung und Mitwirkung bei der Bewältigung aller Alltagsaufgaben.

Abschiebestopp für Flüchtlinge in der Ausbildung Altenpflegehilfe

Für die Dauer der Ausbildung zum Kranken- oder Altenpflegehelfer kann geduldeten Ausländern ab dem 14. November 2018 eine Duldung durch die Ausländerbehörden erteilt werden. Das bedeutet, dass die Ausländer während der Ausbildung zum Kranken- oder Altenpflegehelfer nicht abgeschoben werden. Genauere Informationen zur neuen Regelung finden Sie hier und auf der Seite des Sozialministeriums Baden-Württemberg.


Zugangsvoraussetzungen

  • deutsche Sprachkenntnisse mindestens Niveau A2

  • gesundheitliche und persönliche Eignung

  • mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand


Benötigte Bewerbungsunterlagen

- Bewerbungsschreiben

- tabellarischer und lückenloser Lebenslauf

- 2 Lichtbilder

- beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses

- (bei ausländischen Schulabschlüssen benötigen wir den Nachweis über die Gleichwertigkeit eines entsprechenden deutschen Schulabschlusses)

- Geburtsurkunde (Kopie)

- Führungszeugnis (original, nicht älter als 3 Monate)

- Nachweis über gesundheitliche Eignung

- Erklärung der Einrichtung bei der sie praktisch ausgebildet werden

- A2 Sprachzertifikat


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Deutschland

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