Allgemeiner Vollzugsdienst
Die 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst (früher: allgemeiner Vollzugsdienst) bei den Justizvollzugsanstalten in Bayern
Allgemeine Informationen:
Strafvollzug und Polizei zählen zur "Inneren Sicherheit" und gehören damit zum Kernbereich eines hoheitlich handelnden Staates. Deshalb werden die Aufgaben der Justizvollzugsanstalten von Beamten der 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst (früher: allgemeiner Vollzugsdienst), sog. Justizvollzugsbeamten, wahrgenommen.
Aufgaben der Justizvollzugsbeamten sind:
- die Gewährleistung eines geordneten Strafverfahrens durch sichere Verwahrung von Untersuchungsgefangenen,
- die Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit durch sichere Unterbringung von Verurteilten während der Strafhaft und
- die Unterstützung des Gefangenen bei der Erreichung des Vollzugsziels.
Hierdurch soll der Gefangene befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.Der Beruf einer Justizvollzugsbeamtin oder eines Justizvollzugsbeamten ist somit eine anspruchsvolle Tätigkeit mit hohem sozialem Engagement im Dienst und zum Schutz der Allgemeinheit.
Anforderungsprofil:
Wegen der vielfältigen Aufgaben und der körperlich wie geistig anstrengenden Tätigkeit werden an die Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst (früher: allgemeiner Vollzugsdienst) besondere Anforderungen gestellt.
Allgemeine Anforderungen:-
Geistige Beweglichkeit,
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Verantwortungsbereitschaft,
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Entscheidungsfreude,
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Physische und psychische Belastbarkeit,
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Organisationstalent und Innovationsbereitschaft,
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Fähigkeit zum Umgang mit Menschen,
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Fähigkeit zur Kommunikation und zu einer Zusammenarbeit im Team.
Körperliche Anforderungen:
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Grundsätzlich gilt, dass jeder Beamte und jede Beamtin der 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst (früher: allgemeiner Vollzugsdienst) in allen Dienstbereichen einer Justizvollzugsanstalt zu allen Zeiten eingesetzt werden kann.
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In den meisten Dienstbereichen müssen die anfallenden Tätigkeiten hauptsächlich im Gehen oder Stehen ausgeführt werden. Nur in zahlenmäßig begrenzten Funktionsposten (z. B. Torwache, Poststelle) wird überwiegend im Sitzen gearbeitet.
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Bei der Durchführung von Vollzugs- und Sicherungsmaßnahmen müssen die Beamten in der Lage sein, unmittelbaren Zwang durch den Einsatz körperlicher Gewalt anzuwenden.
- Der Dienst in einer Justizvollzugsanstalt ist grundsätzlich Schichtdienst. Die Beamten der 2. Qualifikationsebene, Fachlaufbahn Justiz, fachlicher Schwerpunkt allgemeiner Vollzugsdienst (früher: allgemeiner Vollzugsdienst) müssen in der Lage sein, Nachtdienst und Dienst an Sonn- und Feiertagen zu leisten.