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Internationaler Jugendfreiwilligendienst (m/w/d)

Bundesfreiwilligendienst

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Antrittsdatum

Beschreibung

Internationaler Jugendfreiwilligendienst


Zum 01.01.2011 ist der Internationale Jugendfreiwilligendienst des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestartet.
Er ist neben anderen Programmen eine zusätzliche Möglichkeit des freiwilligen Engagements junger Männer und Frauen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Als Lern- und Bildungsdienst im Ausland vermittelt der IJFD auch soziale, ökologische und internationale Erfahrungen.

Eine Ausreise der Freiwilligen im Rahmen des IJFD ist nur über einen der ca. 130 anerkannten Träger möglich. Eine entsprechende Liste mit den Anlaufstellen ist auf der unten verlinkten Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu finden.

Um möglichst vielen jungen Menschen diese Gelegenheit der Wissenserweiterung zu bieten, unterstützt der Bund die Träger des IJFD mit einem Zuschuss zu den Kosten für pädagogische Begleitung, Taschengeld, Reisekosten, Unterkunft und Versicherungen (Auslandskrankenversicherung, Haftpflichtversicherung etc.).

Die Bewilligung und Abrechnung der Zuschussanträge der Träger erfolgt im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Referat 207.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten www.ijfd-info.de und Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Deutschland

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bedeutet Engagement durch die Gesellschaft für die Gesellschaft. Er richtet sich an alle, die sich außerhalb von Beruf oder Schule für einen Zeitraum zwischen 6 und 24 Monaten im sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Bereichen engagieren wollen – sozialversichert und durch kostenlose Weiterbildungen und Seminare professionell begleitet.

Der BFD wird dabei in der Regel ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der BFD auch in Teilzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) geleistet werden.Ob dies möglich ist, klären die Freiwilligen mit der jeweiligen Einsatzstelle ab.

Alle, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, können sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren. Alter, Geschlecht, Nationalität und die Art des Schulabschlusses spielen keine Rolle.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist für die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes zuständig und unterstützt Interessierte bei der Suche nach einer Einsatzstelle.