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Fremdsprachenassistent/in (m/w/d)

Auswärtiges Amt

Anbieter

Berlin

Standort

abgeschlossene Berufsausbildung

Voraussetzung (mind.)

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Antrittsdatum

Beschreibung

Die Fremdsprachenassistent*innen im Auswärtigen Dienst unterstützen unsere weltweite Kommunikation: mündlich und schriftlich, deutsch und fremdsprachig, mit dem Gastland und mit Deutschland, innerhalb der Zentrale und mit den Auslandsvertretungen.

Du hast Interesse an Büro- und Sekretariatsmanagement sowie Informationstechnik? Du möchtest die Welt, fremde Kulturen und neue Sprachen kennenlernen? Du kannst dir vorstellen, im Ausland zu arbeiten und mit der Familie oder der Partnerin bzw. dem Partner etwa alle drei bis vier Jahre den Dienstort zu wechseln? Dann könnte eine Tätigkeit als Fremdsprachenassistent*in im Auswärtigen Dienst für dich das Richtige sein!

Insbesondere innerhalb des ersten Jahres finden berufsbegleitende verpflichtende Fortbildungsseminare (Blockseminare) statt. Beachte jedoch: die Tätigkeit als Fremdsprachenassistent*in ist kein eigenständiger Ausbildungsgang. Du hast deine Ausbildung außerhalb des Auswärtigen Amts absolviert.

Die Tätigkeit der Fremdsprachenassistent*innen umfasst in erster Linie klassisches Büro- und Sekretariatsmanagement, in der Zentrale vor allem in deutscher Sprache, im Ausland zusätzlich in einer oder mehreren Fremdsprachen. Neben der Sekretariats- und Vorzimmertätigkeit kann der Aufgabenbereich die Büro- und IT-Organisation, protokollarische Tätigkeiten sowie Bürosachbearbeitung z.B. im Rechts- und Konsularbereich, der Verwaltung oder auch in einem Kultur- oder Pressereferat einer Auslandsvertretung beinhalten.

Ein spannender, abwechslungsreicher Beruf erwartet dich! 

Über den Anbieter

Berlin

Werderscher Markt 1

10117 Berlin

Deutschland

Höherer Dienst, gehobener Dienst, mittlerer Dienst, Fremdsprachenassistent*in - Folgende Möglichkeiten erwarten dich im Auswärtigen Amt. Was sind die Unterschiede und welche Laufbahn ist für mich geeignet?

Im höheren Auswärtigen Dienst gestaltest du deutsche Außenpolitik mit. Wesentliche Voraussetzung für den Einstieg ist ein mindestens mit einem Master oder gleichwertigem Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium.

Im gehobenen Auswärtigen Dienst bist du als Sachbearbeiter*in an den deutschen Auslandsvertretungen und im Auswärtigen Amt in den verschiedensten Bereichen tätig. Wesentliche Voraussetzung für den Einstieg ist das Abitur oder eine Fachhochschulreife.

Im mittleren Auswärtigen Dienst bist du im Verwaltungsbereich der deutschen Auslandsvertretungen und des Auswärtigen Amts eingesetzt. Wesentliche Voraussetzungen sind ein mittlerer Bildungsabschluss (z.B.Realschulabschluss) oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener förderlicher Berufsausbildung (z.B. im kaufmännischen Bereich).

Als Fremsprachenassistent*in bist du hauptsächlich für das Sekretariatsmanagement der deutschen Auslandsvertretungen und des Auswärtigen Amts zuständig. Wesentliche Voraussetzungen sind mindestens mittlere Reife oder entsprechende Vorbildung sowie vorzugsweise eine Ausbildung als Europasekretär*in, Fremdsprachenkorrespondent*in o.ä..

Über die rein formalen Vorbildungsvoraussetzungen hinaus sollte bei der Entscheidung, für welche Laufbahn du dich bewirbst, vor allem das Berufsbild ausschlaggebend sein. So erwarten dich z.B. im gehobenen Dienst im Vergleich zum mittleren Dienst ein anderes Tätigkeitsfeld, mehr Personalführungsaufgaben und mehr Kontakte nach außen. Die Beschäftigten der oben genannten vier Fachlaufbahnen unterliegen alle der sogenannten Rotation, das bedeutet, sie wechseln im Abstand von etwa drei bis vier Jahren das Land, in dem sie arbeiten und den Arbeitsplatz. Überlege dir deine Entscheidung deshalb gut, informieren dich gründlich und vergleiche die Darstellungen der Berufsbilder der verschiedenen Laufbahnen.

Darüber hinaus stellt das Auswärtige Amt auch einzelne freie Bewerber*innen ein, zum Beispiel als Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen, Haustechniker*innen oder Schalterkräfte in den Pass- und Visastellen. Schau dir hierfür bitte die Stellenangebote des Auswärtigen Amts und die Webseiten der deutschen Botschaften und Konsulate im Ausland an.