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Bundesfreiwilligendienst (m/w/d)

Freiwilligendienste im Bistum Essen

Anbieter

Essen

Standort

keine Angaben

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Sozial
Praktisch
Kreativ

Profil der Stelle

ganzjährig

Bewerbungsschluss

ganzjährig

Antrittsdatum

Beschreibung


Ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein altersoffener Freiwilligendienst ab 16 Jahren und über 27 Jahren auch in Teilzeit möglich.

Was bietet ein Freiwilligendienst?

  • eine Chance, die eigene Persönlichkeit weiterzuentwickeln und mehr über Stärken und Fähigkeiten zu erfahren
  • die Begegnung mit Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen
  • das Erfahren von Gemeinschaft z.B. durch den Austausch mit anderen Freiwilligen auf den Seminaren oder durch das Kollegium in der Einsatzstelle
  • die Möglichkeit, unsere Gesellschaft mitzugestalten
  • die Auseinandersetzung mit Lebens- und Glaubensfragen
  • berufliche Orientierung und das Kennenlernen verschiedener Berufsfelder
  • eine Chance, die persönliche Eignung für einen sozialen Beruf zu prüfen
  • politische und kulturelle Bildung
  • Kennenlernen von Caritas und Kirche


Benötigte Bewerbungsunterlagen

Wir benötigen:

  • Bewerbung über Homepage
  • Zeugnis zum Nachweis der absolvierten Vollzeitschulpflicht

Über den Anbieter

Essen

Alfredistraße 31

45127 Essen

Deutschland

Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) bietet jungen Menschen von 16 bis 26 Jahren die Chance, etwas für sich und andere Menschen zu tun. Es bestehen vielfältige Möglichkeiten sich persönlich weiterzuentwickeln und erste oder neue berufliche Erfahrungen zu sammeln.

Ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein altersoffener Freiwilligendienst ab 16 Jahren und über 27 Jahren auch in Teilzeit möglich.  

Was bietet ein Freiwilligendienst?

  • eine Chance, die eigene Persönlichkeit weiterzuentwickeln und mehr über Stärken und Fähigkeiten zu erfahren
  • die Begegnung mit Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen
  • das Erfahren von Gemeinschaft z.B. durch den Austausch mit anderen Freiwilligen auf den Seminaren oder durch das Kollegium in der Einsatzstelle
  • die Möglichkeit, unsere Gesellschaft mitzugestalten die Auseinandersetzung mit Lebens- und Glaubensfragen
  • berufliche Orientierung und das Kennenlernen verschiedener Berufsfelder
  • eine Chance, die persönliche Eignung für einen sozialen Beruf zu prüfen politische und kulturelle Bildung
  • eine sinnvolle Überbrückung von Wartezeiten
  • Kennenlernen von Caritas und Kirche


Dauer:

In der Regel dauert der Dienst 12 Monate. Der Beginn ist überlicherweise im August oder Spetember. Ein Einstieg ist aber auch später möglich, allerdings könnte dann die Auswahl der Tätigkeiten und Einsatzmöglichkeiten begrenzter sein.

Ein Freiwilligendienst muss mindestens 6 Monate und darf höchstens 18 Monate dauern.


Taschen- und Verpflegungsgeld:

In der Regel wird ein Taschen- und Verpflegungsgeld von 480 € im Monat von der Einsatzstelle überwiesen. Darin ist eine Verpflegungspauschale enthalten.


Seminare im Freiwilligendienst

Neben der Arbeit in der Einsatzstelle sind, bei einem Jahr im Jugendfreiwilligendienst, 25 Bildungstage gesetzlich festgelegt. Fünf Bildungstage bilden ein Seminar. Über das gesamte Jahr des Freiwilligendienstes verteilen sich fünf Seminarwochen.


Pädagogische Begleitung im BFD und FSJ

Die Einsatzstelle benennt eine_n Anleiter_in, die_der bei allen fachlichen Fragen rund um die Arbeit unterstützt. Darüber hinaus stehen die pädagogischen Mitarbeitenden der Freiwilligendienste im Bistum Essen gerne telefonisch oder per Email zur Beratung zur Verfügung. Die Seminare werden außerdem von pädagogischen Mitarbeitenden der Freiwilligendienste begleitet. Diese besuchen in der Regel auch alle Freiwilligen einmal während ihres Dienstes in der Einsatzstelle.


Urlaub:

Bei einem Jahr Freiwilligendienst besteht in der Regel ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Bei Freiwilligen unter 18 Jahren gilt die Umsetzung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Der Urlaubsanspruch reduziert oder erhöht sich entsprechend der Monate, wenn ein Freiwilligendienst verkürzt oder verlängert wird.


Dienstausweis:

Für die Dienstzeit wird ein Freiwilligendienstausweis ausgestellt. Ähnlich wie bei einem Schüler_innen- oder Student_innenausweis soll der Ausweis Ermäßigungen wie z.B. im Kino ermöglichen.


Anerkennung von BFD und FSJ:

Ein Freiwilligendienst kann als (Vor-)Praktikum für Ausbildung und Studium anerkannt werden. Hier müssen allerdings die einzelnen Studiengangsvoraussetzungen beachtet werden. Diese sind je nach Studiengang und je nach Universität oder Hochschule sehr unterschiedlich. Genauere Informationen kann nur die entsprechende Universität oder Hochschule im Vorfeld geben.

Durch einen 12monatigen Freiwilligendienst ist der Erwerb des praktischen Teils der Fachhochschulreife (Fachabitur) möglich.