Gerichtsvollzieher/in (m/w/d)
Oberlandesgericht Celle
Anbieter
Celle
Standort
abgeschlossene Berufsausbildung
Voraussetzung (mind.)
Profil der Stelle
31.12.2024
Bewerbungsschluss
01.06.2025
Antrittsdatum
Beschreibung
Ausbildung zum/zur Gerichtsvollzieher/in (m/w/d)
Die niedersächsische Justizverwaltung bildet zur/zum Gerichtsvollzieher/-in aus. Gerichtsvollzieher/-innen sind Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (Fachrichtung Justiz), die bei den Amtsgerichten tätig sind.
Sie sind für Vollstreckungsaufgaben zuständig. Hierzu gehören zum Beispiel
• Pfändungen und
• Versteigerungen von beweglichen Sachen,
• Zustellungen und
• die Abnahme der Vermögensauskunft von zahlungsunfähigen Schuldnern.
Die Gerichtsvollzieherin/der Gerichtsvollzieher stellt damit eine wichtige Kontaktstelle zwischen Bürger und Justiz dar. Von ihrem/seinem Geschick hängt es oft ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, in ihren berechtigten Erwartungen an die Justiz nicht enttäuscht wird.
Die Gerichtsvollzieherin/der Gerichtsvollzieher regelt ihren/seinen Geschäftsbetrieb weitgehend selbstständig. Dazu gehört, dass sie/er an dem Amtssitz - also nicht im Gericht selbst - ein Geschäftszimmer hält und ggfs. zur Unterstützung Bürohilfen beschäftigt.
Die Ausbildung dauert 2 Jahre und beginnt regulär am 1. Juni eines jeden Jahres. Die theoretische Ausbildung findet beim Landgericht bzw. Amtsgericht Hannover statt. Die praktische Ausbildung wird an Amtsgerichten des OLG-Bezirks Celle durchgeführt. Eine heimatnahe Ausbildung wird in der Regel versucht zu ermöglichen.
Der Beruf erfordert
• vielseitige Fachkenntnisse,
• hohe Leistungsbereitschaft,
• Zuverlässigkeit
• gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsbereitschaft
• Belastbarkeit, insbesondere auch im Außendienst
• ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen. Die Arbeit mit moderner Bürotechnik muss selbstverständlich sein.
Von den Bewerberinnen und Bewerbern wird zudem ein gewisses Maß an räumlicher Flexibilität erwartet, allerdings wird im Rahmen des Möglichen auf die Belange der Anwärterinnen und Anwärter und bestehende Einsatzwünsche Rücksicht genommen.
Zur Gerichtsvollzieherausbildung kann zugelassen werden, wer
• eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche, abgeschlossene Berufsausbildung, insbesondere eine Berufsausbildung im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich, absolviert hat und
• sich mindestens drei Jahre in einem für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Beruf bewährt hat und
• - im Grundsatz - das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
In Betracht kommen Berufstätige, die in einem kaufmännisch-juristischen Berufsfeld tätig sind, z. B. Beamtinnen und Beamte der ehemaligen Laufbahn des mittleren Justizdienstes, der ehemaligen Laufbahn des allgemeinen mittleren Dienstes, Justizfachangestellte, Bankkaufleute, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Steuerfachangestellte. Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie unter www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de sowie auf www.stark-fuer-gerechtigkeit.de.
Benötigte Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an Frau Präsidentin des Oberlandesgerichts Celle und übersenden diese per E-Mail an OLGCE-Bewerbungen@justiz.niedersachsen.de oder nutzen das Bewerbermodul unter https://obm2.pmv.niedersachsen.de/dbv3/apply.jsp?id=000832de&dbv3_man=JUV.
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