LL.B. (Gerichtsvollzieher/in) (m/w/d)
Landgericht Stuttgart
Anbieter
Stuttgart
Standort
Fachabitur (Fachhochschulreife)
Voraussetzung (mind.)
Profil der Stelle
zum 1. September
Bewerbungsschluss
jährlich zum 1. September - Dauer 3 Jahre
Antrittsdatum
Beschreibung
Für ein effektives Rechtssystem übernehmen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher eine unersetzliche Aufgabe. Wenn trotz Urteils keine Zahlung geleistet wird, sind Gläubiger auf Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher angewiesen, um an ihr Geld zu kommen.
Der moderne und vielseitige Bachelor-Studiengang bietet eine ausgewogene Mischung aus Theorie und Praxis, Bezahlung von Anfang an und als Perspektive einen interessanten Beruf, der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit mit der Sicherheit des Beamtenstatus und einer attraktiven Vergütung verbindet.
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind verbeamtet und gehören jeweils einem Amtsgericht an. Dennoch organisieren sie ihren Geschäftsbetrieb völlig eigenständig. Eine Besonderheit ist dabei, dass sie ein eigenes Büro führen und dafür nach Bedarf in eigener Verantwortung zusätzliche Bürokräfte einstellen können.
Der Status als Beamtin / Beamter des gehobenen Justizdienstes bietet Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern eine sichere Beschäftigung und eine attraktive und leistungsorientierte Bezahlung. Prüfungsabsolventen werden in Besoldungsgruppe A 9 eingestellt, Beförderungsmöglichkeiten gibt es bis zur Besoldungsgruppe A 11. Über die Beamtenbesoldung hinaus erhalten die Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg einen Anteil an den erwirtschafteten Gebühren als zusätzliche Vergütung. Mit diesem Leistungsanreiz werden die Aufwendungen im eigenen Geschäftsbetrieb abgegolten und die Gerichtvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher gleichzeitig am wirtschaftlichen Erfolg beteiligt.
Dank der eigenständigen und flexiblen Arbeitsplanung lässt sich der Beruf besonders gut mit den Anforderungen einer Familie vereinbaren.
Als Teil der Justiz tragen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher dazu bei, Gerichtsentscheidungen umzusetzen und den Rechtsfrieden unter den Beteiligten zu sichern. Ihr vorrangiges Ziel ist es, einen für alle Seiten akzeptablen Weg zu finden, damit Schulden bezahlt werden können. So gehören bei einer Zwangsvollstreckung gleichzeitig Überzeugungs- und Durchsetzungskraft wie auch Einfühlungsvermögen dazu, um die Interessen und Rechte der Gläubiger und Schuldner gleichermaßen zu berücksichtigen. Gerichtsvollzieher sind auch befugt, eigenverantwortlich über die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen zu entscheiden – dabei sind sie ausschließlich an das Gesetz gebunden.
Aufgrund ihrer bedeutungsvollen hoheitlichen Aufgaben genießen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ein hohes Maß an Vertrauen und gesellschaftlichem Ansehen.
Abwechslung und Vielseitigkeit
ergeben sich aus dem Mix von Büro- und Außendiensttätigkeiten. Dabei bringt der
tägliche Umgang mit unterschiedlichen Menschen und Situationen immer wieder
neue Herausforderungen mit sich.
Zu den Schwerpunkten der Gerichtsvollziehertätigkeit gehören unter anderem:
- Die Einholung einer Vermögensauskunft beim Schuldner oder die Einholung von Auskünften über das Vermögen des Schuldners bei Dritten (z.B. den Trägern der Rentenversicherung),
- die Pfändung von Sachen des Schuldners (mit einem Pfandsiegel) und deren Verwertung (= Versteigerung) mit anschließender Auszahlung des Erlöses an den Gläubiger,
- die Wegnahme einer beweglichen Sache (z.B. eines Fahrzeugs) oder
- die Räumung einer Wohnung.
- Durchführung von Zustellungen
Benötigte Bewerbungsunterlagen
Die Voraussetzungen für eine Bewerbung zum Gerichtsvollzieher-Studium erfüllen Sie, wenn Sie
- das Abitur oder die Fachhochschulreife haben,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der sonstigen Staatsangehörigkeiten gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz (zum Beispiel EU-Bürger) besitzen,
- die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis erfüllen und gesundheitlich geeignet sind.
Die Bewerbung kann nur online unter www.mit-recht-in-die-zukunft.de eingereicht werden. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen zum Bewerbungsablauf.
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Oberlandesgericht Stuttgart ist das oberste württembergische Gericht in der
ordentlichen Gerichtsbarkeit. In den Behörden unseres Zuständigkeitsbereichs
arbeiten neben den Richtern auch Beamte des gehobenen
Justizdienstes (Rechtspfleger), Gerichtsvollzieher, Beamte des mittleren
Justizdienstes (Justizfachwirte), Beamte des mittleren
Justizwachtmeisterdienstes sowie Justiz(fach-)angestellte. Jährlich werden etwa
400 Rechtsreferendare und 120 Anwärter für die Laufbahnen des gehobenen
Justizdienstes (Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher) sowie ca. 100 Justizfachangestellte
ausgebildet.
Du hast Interesse an einem
Beruf in der Justiz oder hast Dich schon immer gefragt, welche Aufgaben
Justizfachangestellte, Dipl. Rechtspfleger/innen (FH) oder
Gerichtsvollzieher/innen (LL.B.) haben? Dann nehme Kontakt mit uns auf! Wir
ergreifen gerne die Chance Dir den jeweiligen Beruf vorzustellen!